Diese AGB gelten für alle Termine, die du mit mir (Huffreude e.U.) vereinbarst – auch für alle in Zukunft vereinbarten Folgetermine.
Termine
- Für Termine vereinbaren wir eine feste Uhrzeit. Aufgrund vorangehender Termine sind Verzögerungen manchmal nicht vermeidbar. Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 15 Minuten ab, informiere ich dich – außer ich bin durch einen Notfall daran gehindert, mich rechtzeitig zu melden. Daraus können keine Ansprüche abgeleitet werden.
- Muss ich bei einem Termin auf dich und dein Pferd warten (z. B. weil das Pferd erst von der Weide geholt werden muss), zählt das bereits zum Huftermin dazu. Dauert der Termin dadurch länger als 45 Minuten, verrechne ich die Wartezeit mit 36 Euro inkl. USt. je angebrochener Viertelstunde – genau wie bei zusätzlichem Zeitaufwand während der Bearbeitung (Details siehe Preisliste).
- Beim ersten gemeinsamen Termin bitte ich dich, vor Ort zu sein; danach nach Bedarf und Absprache.
- Eine Hufbearbeitung ist nur möglich, wenn dein Pferd dazu in der Lage ist und ein geeigneter, sicherer Platz zur Verfügung steht. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Termin nicht durchgeführt werden.
- Meinen Anweisungen ist während des Termins jederzeit Folge zu leisten, insbesondere um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten.
Bezahlung
- Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung, jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung.
- Meine Preise sind Pauschalen für Hufbearbeitung und Klebebeschlag, zzgl. etwaiger Anfahrtskosten. Für Zusatzmaterial, Mehraufwand und über den Termin hinausgehende Beratung (kurze Fragen zwischendurch ausgenommen) werden Aufschläge gemäß meiner Preisliste verrechnet.
- Ich bin zur Erbringung meiner Leistung nur verpflichtet, wenn alle Rechnungen aus vorangegangenen Terminen beglichen sind.
- Bleibt eine Zahlung aus, schicke ich dir zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung danach weiterhin aus, folgen Mahnungen, für die ich Mahnspesen in Höhe von 5 Euro pro Mahnung verrechne. Ab Einschaltung eines Inkassoinstituts bzw. Rechtsanwalts trägst du auch die dadurch entstehenden Kosten.
Absagen und ausgefallene Termine
- Ein vereinbarter Termin ist mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, andernfalls fällt eine Storno-Gebühr in Höhe von 60 Euro inkl. USt. pro Pferd an (Details siehe Preisliste).
- Kann ein Termin aus einem der folgenden, in deinem Verantwortungsbereich liegenden Gründe nicht durchgeführt werden, ist mein Honorar (zzgl. bereits angebrochenem Material) trotzdem zu 100 % zu entrichten:
- du oder eine von dir beauftragte Person sind entgegen unserer Vereinbarung nicht anwesend (z. B. wenn deine Anwesenheit für den Termin – insbesondere den Ersttermin – ausdrücklich vereinbart war);
- es steht kein sicherer Hufbearbeitungsplatz zur Verfügung, wodurch Mensch oder Tier gefährdet wären;
- sonstige Umstände in deinem Verantwortungsbereich stehen einer Bearbeitung kurzfristig entgegen, obwohl ich leistungsbereit bin.
- Sollte ich selbst einen Termin krankheitsbedingt absagen müssen, vereinbaren wir gemeinsam einen Ersatztermin. Etwaige bereits bezahlte Honorare werden in diesem Fall nicht rückerstattet, sondern für den Ersatztermin verwendet.
Deine Verantwortung als Pferdebesitzer:in
- Du bist dafür verantwortlich, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen deines Pferdes für eine Hufbearbeitung vorliegen. Ändert sich der Zustand deines Pferdes zwischen zwei Terminen, teile mir das bitte unaufgefordert mit.
- Besteht Unklarheit, ob eine Bearbeitung an den Hufen deines Pferdes durchgeführt werden darf, behalte ich mir vor, den Termin nicht zu beginnen oder abzubrechen. Das Risiko dafür liegt bei dir; das Honorar für den Termin ist trotzdem zu 100 % zu entrichten.
- Es ist nicht meine Aufgabe, Erkrankungen zu diagnostizieren oder zu befunden – das ist Tierärzt:innen vorbehalten. Ich weise dich selbstverständlich auf erkennbare Auffälligkeiten hin, bei Unklarheiten wende dich bitte an deine Tierärztin bzw. deinen Tierarzt.
Haftung
- Meine Haftung ist betraglich auf die Höhe meiner Berufshaftpflichtversicherung in ihrer jeweils gültigen Höhe beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden hafte ich nicht.
- Eine fehlerhafte tierärztliche Empfehlung führt in keinem Fall zu einer Haftung meinerseits.
- Meine Haftung entfällt, wenn dein Pferd entgegen meinen Empfehlungen belastet, gefüttert oder gehalten bzw. über seine Belastungsgrenze hinaus beansprucht wird.
- Mängel bitte ich umgehend zu melden. Bei berechtigter Mängelrüge gebe ich dir die Möglichkeit, das innerhalb angemessener Frist zu begutachten und zu verbessern.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben von mir gelieferte Materialien in meinem Eigentum.
Fotos und Dokumentation
Im Rahmen der Hufbearbeitung dokumentiere ich die Hufsituation deines Pferdes häufig mit Fotos – das hilft uns beiden, Fortschritte nachzuvollziehen. Sind auf einem Foto ausschließlich Hufe bzw. dein Pferd zu sehen, kann ich dieses auch auf meiner Website oder Social-Media-Kanälen veröffentlichen, ohne dich gesondert zu fragen. Möchte ich hingegen ein Foto veröffentlichen, auf dem auch du erkennbar bist, frage ich dich vorher gesondert um Erlaubnis. Mehr zum Umgang mit deinen Daten findest du in meiner Datenschutzerklärung.
Vertretung und Schlussbestimmungen
- Ich bin berechtigt, mich bei der Ausübung meiner Tätigkeit durch entsprechend befugte Personen vertreten zu lassen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: August 2026